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Die Branche Zeitarbeit Zeitarbeit gewinnt
heutzutage immer mehr Bedeutung am Arbeitsmarkt. Sie bietet Unternehmen ein
hohes Maß an Flexibilität und schafft so gemeinsam mit den Betrieben
Arbeitsplätze. Auftragsspitzen, Personalengpässe
auf Grund von Krankheit sowie zusätzlicher Know-how-Bedarf bei Projekten sind
Anlässe für Unternehmen, um Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung zu
nutzen. Ein Personaldienstleister stellt Personal für einen begrenzten
Zeitraum zur Verfügung. Die Beschäftigten sind in diesem Fall Festangestellte
des Zeitarbeitsunternehmens Lücke & Partner. Der Unterschied zur
Belegschaft anderer Unternehmen besteht einzig darin, daß L&P Mitarbeiter
ihre Tätigkeiten nicht in eigenen Räumlichkeiten ausführen, sondern in den
jeweiligen Kundenunternehmen. Die Vorteile für Ihr Unternehmen ·
Schnelle,
flexible und kostengünstige Reaktion auf unerwarteten Personalbedarf ·
Neue Projekte
werden durch flexiblen Personaleinsatz möglich ·
In Rechnung
gestellt werden ausschließlich tatsächlich geleistete Stunden ·
Sozialversicherungsrechtlich
einwandfrei ·
Steuerrechtlich
einwandfreie Rechnung incl. Umsatzsteuer ·
Personal mit
garantiertem, praxiserprobtem Kenntnisstand ·
Entlastung der
eigenen Disposition zu Spitzenzeiten ·
Entlastung der
eigenen Lohnbuchhaltung Der Branchentarifvertrag Seit dem 1. Januar 2004
gilt für die Zeitarbeitsbranche der „Equal Treatment“-Grundsatz.
Das bedeutet die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit den
Beschäftigten des Kundenbetriebes. Abweichungen von diesem
Grundsatz sind durch die Anwendung eines für die Zeitarbeit geschlossenen
Tarifvertrages möglich. Seit 2004 wendet Lücke
& Partner den BZA / DGB – Tarifvertrag an, welcher zusammen mit dem
IGZ DGB – Tarifvertrag die günstigsten Konditionen für die Mitarbeiter
bietet.
Weitere Informationen zum
BZA / DGB – Tarifvertrag finden sie unter www.bza.de . Die Vertragliche Abwicklung bei
L&P ·
Sie kontaktieren uns und nennen uns Ihren Bedarf
bezüglich Anzahl, Berufsbild und Projektdauer. ·
Wir ermitteln den für Ihren Bedarf geeigneten
Mitarbeiter, stellen seine Verfügbarkeit fest und disponieren ihn für Sie. ·
Nach Angebotsabgabe ist für Sie die einzig zu
erledigende Formalität die Unterzeichnung eines Standard-Entleihervertrags. ·
Ansonsten bestätigen Sie nach erbrachter Leistung
lediglich den Tätigkeitsnachweis des Mitarbeiters. ·
An Hand dieses Nachweises erstellen wir Ihnen die
Rechnung.
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