Die Branche Zeitarbeit

 

Zeitarbeit gewinnt heutzutage immer mehr Bedeutung am Arbeitsmarkt. Sie bietet Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität und schafft so gemeinsam mit den Betrieben Arbeitsplätze.

Auftragsspitzen, Personalengpässe auf Grund von Krankheit sowie zusätzlicher Know-how-Bedarf bei Projekten sind Anlässe für Unternehmen, um Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung zu nutzen. Ein Personaldienstleister stellt Personal für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Die Beschäftigten sind in diesem Fall Festangestellte des Zeitarbeitsunternehmens Lücke & Partner. Der Unterschied zur Belegschaft anderer Unternehmen besteht einzig darin, daß L&P Mitarbeiter ihre Tätigkeiten nicht in eigenen Räumlichkeiten ausführen, sondern in den jeweiligen Kundenunternehmen.

 

 

                  

 

 

Die Vorteile für Ihr Unternehmen

 

·        Schnelle, flexible und kostengünstige Reaktion auf unerwarteten Personalbedarf

·        Neue Projekte werden durch flexiblen Personaleinsatz möglich

·        In Rechnung gestellt werden ausschließlich tatsächlich geleistete Stunden

·        Sozialversicherungsrechtlich einwandfrei

·        Steuerrechtlich einwandfreie Rechnung incl. Umsatzsteuer

·        Personal mit garantiertem, praxiserprobtem Kenntnisstand

·        Entlastung der eigenen Disposition zu Spitzenzeiten

·        Entlastung der eigenen Lohnbuchhaltung

 

 

                  

Der Branchentarifvertrag

 

Seit dem 1. Januar 2004 gilt für die Zeitarbeitsbranche der „Equal Treatment“-Grundsatz. Das bedeutet die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit den Beschäftigten des Kundenbetriebes.

Abweichungen von diesem Grundsatz sind durch die Anwendung eines für die Zeitarbeit geschlossenen Tarifvertrages möglich.

Seit 2004 wendet Lücke & Partner den BZA / DGB – Tarifvertrag an, welcher zusammen mit dem IGZ DGB – Tarifvertrag die günstigsten Konditionen für die Mitarbeiter bietet.

 

  • Entrichtung der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge durch das Zeitarbeitsunternehmen (Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung)    
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, im Urlaub und an Feiertagen sowie bei Nichtbeschäftigung 
  • Anwendung sämtlicher arbeitsgesetzlichen Regelungen wie Kündigungsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz usw.

 

Weitere Informationen zum BZA / DGB – Tarifvertrag finden sie unter www.bza.de .

 

                    

 

Die Vertragliche Abwicklung bei L&P

 

·        Sie kontaktieren uns und nennen uns Ihren Bedarf bezüglich Anzahl, Berufsbild und Projektdauer.

·        Wir ermitteln den für Ihren Bedarf geeigneten Mitarbeiter, stellen seine Verfügbarkeit fest und disponieren ihn für Sie.

·        Nach Angebotsabgabe ist für Sie die einzig zu erledigende Formalität die Unterzeichnung eines Standard-Entleihervertrags.

·        Ansonsten bestätigen Sie nach erbrachter Leistung lediglich den Tätigkeitsnachweis des Mitarbeiters.

·        An Hand dieses Nachweises erstellen wir Ihnen die Rechnung.


So einfach können die Selektion und die vertragliche Abwicklung Ihres Produktionspersonals sein.